Das Opt-In-Verfahren zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung
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Das Opt-In-Verfahren zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung

Das Opt-In-Verfahren ist seit der DSGVO nicht mehr wegzudenken. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, nutzt das Double-Opt-In-Verfahren.

Erstellt/geändert am 06.05.2024

Wer Online-Marketing betreibt, muss auch das Opt-In- Verfahren kennen und umsetzen, sonst drohen hohe Geldbußen.

Datenschutz ist heutzutage in aller Munde. Die Zeiten von Spammails "sollten" der Vergangenheit angehören. Auch wenn es einige wenige schwarze Schafe gibt, halten sich seriöse Unternehmen auch an die wichtigsten Grundsätze. Einer dieser Grundsätze ist das sogenannte Opt-In-Verfahren und gibt dem Nutzer die Chance, seine persönlichen Daten z.B. vor Datenkraken der größten Suchmaschinen- oder Social-Media-Anbieter relativ gut geheim zu halten.

Was ist das Opt-In-Verfahren?

Bei der Opt-In Methode handelt es sich um ein Marketing-Verfahren, bei dem die Kontakte danach gefragt werden müssen, ob sie dem Erhalt von Informationen oder Werbung z.B. in Form eines Newsletters zustimmen. Dabei muss der Nutzer, der die Informationen oder Werbung erhalten möchte, diesem ausdrücklich in einer Anmeldung zustimmen. Die Wortbedeutung von Opt-In bedeutet hier„Auswählen“ bzw. „Sich dafür entscheiden“.

Was ist ein Double-Opt-In-Verfahren?

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahre 2016 reicht das einfache Opt-In-Verfahren nicht mehr aus. Um die Verbraucher vor unerwünschten Informations- und Werbeangeboten zu schützen, ist laut Art. 7 und Art. 8 DSGVO nun eines sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren notwendig. Dies bedeutet, dass z.B. auf die erste Eingabe zur Anmeldung bei einem Newsletter dann in der darauffolgenden Bestätigungsmail noch einmal die Zustimmung zum Erhalt des Newsletters explizit auf den Bestätigungs-Button geklickt werden muss. Erst dann darf das werbende Unternehmen dem Verbraucher die Werbemails versenden.

Die Möglichkeiten zum Opt-out

Damit man als Verbraucher auch die Möglichkeit hat, vom Werbeangebot in Form z.B. eines Newsletters zurückzutreten, muss das werbende Unternehmen in jeder E-Mail auf die Möglichkeit des Opt-Out-Verfahrens hinweisen. Dieses ermöglicht dem Verbraucher mittels weniger Klicks, sich aus dem Verteiler auszutragen.

Datenverarbeitung widersprechen

Um sicher zu gehen, dass ein Unternehmen die persönlichen Daten auch vollständig löscht, sollte man per E-Mail auch der Datenverarbeitung widersprechen und um eine Datenlöschung bitten. Laut Art. 13 Abs. 2b DSGVO hat der Verbraucher das Recht "auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit".

Opt-In als Websitebetreiber

Als Websitebetreiber ist die rechtliche Seite des Internets manchmal gar nicht so einfach zu verstehen. Wir haben hier nochmal die wichtigsten Punkte zusammengeführt.

  • Double-Opt-In für E-Mail-Verkehr
  • Möglichkeiten zum Opt-out geben
  • Auf das Recht zum Widerspruch der Datenverarbeitung hinweisen
  • Kontaktdaten in der Werbemail mit angeben

Quelle: www.datenschutzexperte.de

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